Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Steuerbonus für die Handwerkerleistungen und der Haushaltsnahen Dienstleistungen wurde jeweils von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt.
Diese beiden Maßnahmen bringen bares Geld.
Grundsätzlich gilt:
Renovierungs - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind begünstigt.
Eine Ausführung der Arbeiten muß vor Ort erledigt werden.
Handwerkerleistungen die keine Renovierungs oder Modernisierungsmaßnahmen sind können voll als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.