- Maler, Tapezier- und Lackierarbeiten im Innenbereich.
- Kreative Wandgestaltungstechniken.
- Verkauf und Verlegung sämtlicher Bodenbeläge und Beschichtungen.
- Sonnenschutz, Rollos, Jalousien, Gardinen und Zubehör.
- Behebung von Brand- und Wasserschäden.
- Zuverlässige Erledigung auch kleinerer Aufträge
Seit 1. Januar 2009 erhalten Sie für Handwerkerleistungen und der haushaltsnahen Dienstleistungen 1200.- € Steuerbonus anstatt 600.- €. § 35a Abs.3 EStG ist auf Renovierungen, Erhaltung und Modernisierung in privaten Haushalten anwendbar.